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 STAAT | ||
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 | Senatsbeschlüsse Der senatus consultum (Senatsbeschluss,
          Abkürzung: SC) war eine Anweisung, die das Gremium einem
          Magistraten erteilte, der ihm einen Antrag oder eine Diskussionssache
          vorgelegt hatte. Er wurde gelegentlich auch decretum oder sententia
          genannt. Nach der Abstimmung wurde sie
          schriftlich festgehalten und im aerarium Saturni verwahrt. Der
          Tempel des Saturn beherbergte nicht nur den Staatsschatz, sondern er
          diente auch als Aufbewahrungsort für die wichtigsten Staatsdokumente.
          Weniger wichtige Schriftstücke, wie Protokolle, Korrespondenz und
          sonstige öffentliche Urkunden, wurden im 78 v.Chr. errichteten Tabularium
          (Staatsarchiv) aufbewahrt. Zusätzlich waren Senatsbeschlüsse veröffentlichungspflichtig
          und seit Caesar wurden sie auf dem Forum öffentlich ausgehängt. Rein theoretisch war ein
          derartiger Beschluss für einen Magistrat nicht bindend, doch kaum
          jemand wagte sich über die Entscheidung des Senats hinwegzusetzen.
          Dazu musste man schon über ein beträchtliches militärisches,
          politisches und wirtschaftliches Potential besitzen. Wenn im Zuge der Abstimmung ein
          amtierender Magistrat von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machte,
          blieb der Beschluss nur eine als senatrus auctoritas
          bezeichnete Willensabsicht und musste nochmals zur Abstimmung
          vorgelegt werden. Daneben existierte auch noch die
          patrum auctoritas, die anfangs die Ratifizierung eines Gesetzes
          oder die Wahl eines Magistrats den patrizischen Senatoren auftrug und
          ab dem 4.Jh.n.Chr. einer einfachen Bestätigung im Vorfeld der
          Diskussion wich. Der schwerwiegendste
          Senatsbeschluss war der senatus consultum ultimum (der äusserste
          Senatsbeschluss), durch den die Magistrate ausserordentliche
          Befugnisse verliehen bekamen. Er wurde in Krisenfällen ausgesprochen
          und sollte die Ernennung eines Diktators vermeiden. Mit der Rechtsformel Videant consules, ne quit
          detrimenti capiat res publica. (Die
          Konsuln mögen darauf sehen, dass der Staat keinen Schaden erleidet.)
          wurde in der Regel den Konsuln uneingeschränkte Macht während ihrer
          Amtszeit übertragen. Diese Massnahme bestand nicht von alters her,
          sondern scheint sich gegen Ende des 2.Jh.v.Chr. durchgesetzt zu haben. Seit der hohen Kaiserzeit nahm
          die Zahl der alleine vom Senat durchgebrachten Beschlüsse immer mehr
          ab. Der letzte, nicht im Zusammenhang mit einer oratio principis
          des Kaisers erwähnte Senatsbeschluss war das senatus consultum
          Orfitianum (zu lat. orfanus = Waisenkind) des Jahres 178
          n.Chr., das Kindern einer Frau vor ihren Geschwistern und anderen
          Verwandten den Vorrang im Erbrecht gab. Der Senat konnte nicht an jedem beliebigen Tag zusammentreten. An Tagen mit der Bezeichnung C (dies comitialis) gab es keine regulären Sitzungen. Die Tatsache, dass viele Beschlüsse mit einem derartigen Datum bekannt sind, liegt wohl darin zu suchen, dass es sich fast ausschliesslich um Notmassnahmen handelte, die an einem solchen Tag beschlossen wurden. | 
 
        Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. | |
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