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WIRTSCHAFT
Das Bankwesen in der Antike


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Die Zinsen in der Antike

Trotz einiger durchaus praktikabler Ideen für eine zinslose Wirtschaft, basiert unser Geldsystem seit seinen Anfängen auf dem Zins auf Kapitalien für Einleger und einem höheren für Kreditnehmer. Die Höhe der Zinsen wurde von mannigfaltigen Faktoren beeinflusst: Kreditwürdigkeit, Usancen des Kreditgebers, Geschäftsrisiken, Besicherung, Witterung, Katastrophen, Angebot und Nachfrage usw. Im folgenden eine Übersicht über Zinssätze, die als Richtwerte zu verstehen sind:

Griechenland

Zinsart Ort Zeit Zinssatz
hypothekarisch besicherte Tempelanleihe Delos 5.u.4.Jh.v.Chr. 10 %
Einlagezins bei Privatbanken Griechenland 4.Jh.v.Chr. 10 %
Hypothekarzins für Stadtgrundstücke Athen 4.Jh.v.Chr. 8 %
Hypothekarzins für landwirtschaftlichen Nutzgrund Athen 4.Jh.v.Chr. 6 bis 8 %
Gewerbedarlehen Athen 4.Jh.v.Chr. 10 bis 33 %
See(handels)darlehen Athen 4.Jh.v.Chr. 20 bis 33 %
Verleihzins auf sofort auszahlbares Eisengeld Klazomenai (in Lydien) 4.Jh.v.Chr. 20 % in Silber

Rom

Zinsart Ort Zeit Zinssatz
durchschnittlicher Zinsfuss für Ausleihungen Rom mittlere Republik 8 %
durchschnittlicher Zinsfuss für Ausleihungen Rom späte Republik 12 %
Höchstzins für Ausleihungen lt. Gesetz Rom 50 v.Chr. 12 %
durchschnittlicher Zinsfuss für Ausleihungen Rom hohe Kaiserzeit 4 bis 8 %
durchschnittlicher Zinsfuss für Ausleihungen in den Provinzen hohe Kaiserzeit bis 12 %
Fixzins für die besicherten Darlehen der Alimentarstiftung in Italien hohe Kaiserzeit 5 %
private Wiederaufbaukredite nach dem schweren Erdbeben von 62 n.Chr. Pompeji 62 bis 79 n.Chr. 20 bis 40 %

Der Zinsfuss wurde meist nicht in Jahresprozenten, sondern in Monatsprozenten angegeben. Daraus ist auch die gesetzliche Zinsobergrenze der centesima = 1 % pro Monat = 12 % im Jahr zu erklären. Die Zinsen wurden meist in As-Bruchteilen per 100 Asse im Monat angegeben, also semis = ½ As pro Monat = 6 % per anno, aber: unciarius = 8 1/3 % im Jahr. Vgl. dazu die röm. Bruchzahlen.

Die Berechnung von Zinseszinsen scheint während der gesamten antiken Periode üblich gewesen zu sein, ehe Kaiser Justinianus in christlich-moralischem Sinne um 535 n.Chr. erstmals ein entsprechendes Verbot aussprach. Die Wirkung wird ähnlich entsprechender Verbote der späteren Päpste mässig gewesen sein.

Vor den Gerichten, als auch dem Kaiser landeten häufig Klagen gegen faenatores (Wucherer), die trotz mehrfacher Bestätigung des Höchstzinsgesetzes nie aus dem Kreditsystem der Antike verschwanden. Noch im 4.Jh.n.Chr. hält der Kirchenvater Gregor von Nyssa eine Rede contra usuarios (gegen die Wucherer).

Mit ganz anderen Problemen hatte Plinus d.J. als Statthalter in Bithynien 110 n.Chr. zu kämpfen. Nachdem er für einige Städte ihre Aussenstände eingetrieben hatte, musste er feststellen, dass sich das Geld am lokalen Kapitalmarkt zur Anlage nicht unterbringen liess. Die Zinsen orientierten sich an jenen des privaten Kapitals, wo 12 % im Jahr üblich waren. Es kam kaum zu Ausleihungen, da einerseits die potenziellen Kreditnehmer sich weigerten diese Zinshöhe zu bezahlen, andererseits die Kreditgeber nicht von ihrem Zinsfuss abrückten. (Ähnliche Probleme begegnen noch heute; etwa beim Vermieten von Geschäftslokalen.)

Plinius machte Trajan den Vorschlag den Ausleihezins der städtischen Gelder zu senken (modern ausgedrückt das Geld billiger zu machen). Der Kaiser sah auch nur diese Möglichkeit - von Zwangsanleihen hielt man damals nichts - und legte es in die Hände des Statthalters die Rate festzulegen, ganz nach dem Kapitalbedarf; eine sehr modern anmutende Entscheidung...

Drachme aus Istros
zu 5,56 g Gewicht


Quellen: H.Kloft "Die Wirtschaft des Imperium Romanum", DeMartino "Wirtschaftsgeschichte des alten Rom", H.Pleticha & O.Schönberger "Die Griechen" & "Die Römer", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)