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WIRTSCHAFT
Das Bankwesen in der Antike


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Dokumente des Bankwesens

Kreditvertrag von 38 n.Chr.
ILS 5361, Übersetzung H.Kloft

„Im Konsulatsjahr des Servius Asinius Celer und des Sextus Nonius, am 29. August. Ich, Gaius Novius Eunus, habe schriftlich bestätigt, dass ich Hesychus Euenianus, dem Sklaven des Gaius Caesar Augustus Germanicus, 1130 Sesterzen schulde, die ich von ihm als Darlehen angenommen habe, und ich werde, sobald er es verlangt, an ihn persönlich oder an Gaius Sulpicius Faustus zurückzahlen. Dass die genannten 1130 Sesterzen einwandfrei und ordnungsgemäss bezahlt werden, hat sich Hesychus Euenianus, der Sklave des Gaius Caesar Augustus Germanicus, rechtsverbindlich zusagen lassen. Ich, Gaius Novius Eunus, habe die Zusage gegeben. Abgeschlossen in Puetoli.“

Scheckverkehr aus dem Jahre 110 n.Chr.
Pap.Brem.46, Übersetzung nach U.Wilcken

„Mnesitheos, Sohn des Mnesitheos, dem Epagathos, der die Bank hat, Freude, Zahle an Licinius Dr. [...], den Redner, das was ihm zufällt für die Reden, durch die Aurelius X am 12. des Monats Phaophi in dem Gymnasium geehrt wurde, in Silber vierhundert Dr., das macht 400 Dr. im 14. Jahre des Imperators Caesar Nerva Traianus Augustus Germanicus Dacicus, am 23. Phaophi. [...] Licinius Dr. [...], ich habe abgehoben die vierhundert Dr. in Silber, das macht 400 Dr., wie oben geschrieben steht.“

Aus dem Antwortschreiben Kaiser Trajans an Plinius bezüglich Senkung der Ausleihezinsen für städtisches Kapital Plinius d.J. Epistulae X 52 & 53, Übersetzung M.Giebel

„Auch ich sehe kein anderes Heilmittel, mein lieber Secundus, als den Zinsfuss zu senken, damit die Gelder der Gemeinden leichter angelegt werden können. Die Rate wirst du nach der Anzahl derer, die ein Darlehen aufnehmen wollen, festsetzen. Die Leute gegen ihren Willen zur Annahme von Darlehen zu nötigen, die für sie möglicherweise nur totes Kapital darstellen, das entspricht nicht dem Rechtsgefühl unserer Zeit.“

Zusatzeinkünfte für die Stadt aus dem Wechselgeschäft, wohl hadrianischer Erlass
OGIS 484, Übersetzung nach H.Freis

„Wenn jedoch Lebensmittel im Kleinhandel nach Gewicht verkauft werden und deren Wert von den Agoranomen (= Marktaufseher) taxiert wurde und falls einige sogar mehrere Minen kauften, so stimmten wir zu, dass die Käufer den Preis in Kleingeld zahlen, damit die Einkünfte der Stadt vom Wechseln erhalten werden. In gleicher Weise, wenn mehrere Käufer sich zusammenschliessen und sich entschliessen, für Silberdenare zu kaufen und dann (d.h. den Gewinn) unter sich teilen, dann sollen auch sie dem Lebensmittelhändler ein assarion (= Bronzemünze) zahlen, damit er sie zur Bank bringt. Sie sollen (d.h. den Denar) zu 17 Bronzemünzen verkaufen, da der Gewinn beim Umtausch nur Handwerker zu betreffen scheint.“

As des Kaisers Hadrian
von 10,7 g Gewicht


Quellen: H.Kloft "Die Wirtschaft des Imperium Romanum"

 

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(PL)