Version LV

STAAT
Die stadtrömischen Magistrate


QUAESTOR
AEDIL
PRAETOR
CONSUL

CENSOR
VOLKSTRIBUN

INTERREX
DICTATOR
MAG. EQUITUM
KONS.MIL.TRIB.

DECEMVIRI
DUUMVIRI
QUINDECIMVIRI
QUINQUEVIRI
TRIUMVIRI

PROMAGISTRATE

LAUFBAHN I
LAUFBAHN II
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Triumviri

Mit Triumvir oder Tresvir wurde im alten Rom jemand bezeichnet, der Mitglied in einem Dreimännerkollegium war. Solche Kollegien wurden für mannigfaltige Zwecke ins Leben gerufen und dementsprechend breit stellen sich ihre Aufgabengebiete dar. Dennoch kann man den Triumvirat in drei Kategorien einteilen:

Ordentliche Triumvirate

Als ordentliche Triumviri bezeichnet man jene Personen, die als jährlich gewählte Kollegialbeamte ihren Dienst im Rahmen des Vigitini(sex)virates versahen. Dazu zählten:

1. die triumviri aere argento auro flando feriundo mit der Aufgabe der Münzprägung. Ihre Vorläufer hiessen triumviri mensarii. Diese waren für die Geldbeschaffung während des 2. Punischen Krieges zuständig gewesen und führten auch die Denarrechnung der römischen Währung ein. Reguläre Triumviri für das Geldwesen erscheinen erst im 1.Jh.v.Chr. Ursprünglich von den Quästoren bestimmt, erfolgte schon bald ihre Wahl in den Comitien. Caesar erhöhte ihre Zahl von drei auf vier, wohingegen Augustus sie wieder auf drei reduzierte. In Inschriften sind diese Triumviri noch im 3.Jh.n.Chr. für Rom bezeugt.

2. die triumviri capitales als dem Prätor untergeordnete Beamte. Sie erscheinen kurz nach 290 v.Chr. und wurden zunächst vom Prätor ernannt, ab 242 v.Chr. jedoch in den Comitien gewählt. Ihre Aufgaben waren breit gefächert. So unterstützten sie den Prätor in der Kriminal- und Ziviljustiz, beaufsichtigten Ordnungsdienste in der Stadt, wachten über die Gefängnisse und organisierten Hinrichtungen. Um den Prätor und die Gerichte zu entlasten besassen sie die niedere Polizeigewalt samt der damit verbundenen Rechtsprechung. Sie konnten Strafverfahren einleiten und kassierten das sacramentum (eine von beiden Parteien zu hinterlegende Summe beim Zivilprozess). Als Gehilfen dienten ihnen die quinqueviri cis tiberim. Ihr Tribunal lag an der columna Maenia auf dem Comitium. Auch diese Beamten sind bis ins 3.Jh.n.Chr. bezeugt.

Ausserordentliche Triumvirate

Als ausserordentliche Triumvirate werden jene Kollegien bezeichnet, die für spezielle Projektaufgaben geschaffen wurden. Die Tätigkeit dieser Triumviri unterlag nicht einer jährlichen Wahl. Einmal gewählt waren sie solange im Amt, bis die ihnen übertragene Aufgabe erfüllt worden war. Zu den ausserordentlichen Triumviraten zählen:

I. die triumviri agris dandis assignandisque als Siedlungsbeauftragte. Das Kollegium sollte die Eigentums- und Besitzverhältnisse in einem definierten Gebiet feststellen. Vor den Reformen der Gracchen erscheinen sie ausschliesslich im Rahmen von Koloniegründungen. Sie wurden stets in den Comitien gewählt und von Grundentscheidungen betroffene Personen waren von der Wahl ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon kennte man aus den Jahren 193 und 133 v.Chr. Durch ein eigenes Gesetz ermächtigt konnten sie nämlich Grund und Boden an Personen zuweisen. Die unter den Gracchen dienenden Beamten hiessen triumviri agris iudicandis assignandisque. Sie besassen zusätzlich richterliche Funktion im Rahmen der Beschränkung von Privateigentum am ager publicus (öffentliches Land). Trotz aller Schwierigkeiten mit den Reformen der Gracchen versahen sie ihre Dienste durchgehend bis 119 v.Chr. und infolge dieser Permanenz zählte man sie damals zu den ordentlichen Triumviri.

II. die triumviri coloniae deducendae agroque dividundo ebenfalls als Siedlungsbeauftragte. Das Kollegium legte Kolonien infolge eines senatus consultum (Senatsbeschlusses) und auf Basis einer lex coloniae deducendae oder kurz lex colonica an. Diese Form der Gründung einer colonia civium Romanorum (Kolonie mit römischem Bürgerrecht) wurde vor allem in der frühen Republik ausgeübt. Die Magistrate organisierten dabei den gesamten Prozess vom Aufruf an aussiedlungswillige Römer (evtl. auch Aushebung) bis hin zur Verteilung des Landes mittels Losung.

III. die triumviri rei publicae constituendae als gesetzlich legitimierte Autokraten. Ende November 43 v.Chr. schlossen Marcus Antonius, Lepidus und Octavianus bei Bologna einen Dreibund zur Machtaufteilung. Durch die lex Titia wurden sie für fünf Jahre zu Triumviri bestellt, welche die staatliche Ordnung wieder herstellen sollten. Alleine von der Machtfülle her gleichen sie den Decemviri des 5.Jh.v.Chr. oder viel mehr den Dictatoren. Nach Ablauf der Frist wurde das Triumvirat im Vertrag von Tarentum um weitere fünf Jahre verlängert. Dieser Verlängerung scheint jedoch ein Volksentscheid vorangegangen zu sein. Noch vor Ablauf der zweiten Frist zerfiel das Triumvirat. 36 v.Chr. schied Lepidus aus und 32 v.Chr. wurde Marcus Antonius zum Staatsfeind erklärt.

IV. die triumviri legendi senatus als Hilfsbeamte bei Senatorenernennungen. Sie wurden von Augustus für lectio senatus (Senatorenernennung) ins Leben gerufen und unterstanden, nachdem Tiberius die Hinzuwahl den Senatoren selbst übergeben hatte, dem Senat.

V. die triumviri turmis equitum recensendis als Zensusbeamte im Rahmen der transvectio equitum (Paradezug der röm. Ritter am 15. Juli). Im Zuge dieser Feierlichkeiten, die an die Hilfe der Dioskuren in der Schlacht am See Regillus erinnerte, wurde auch eine Musterung durchgeführt. Das Triumvirat selbst wurde erst unter Augustus geschaffen und die Mitglieder eben mit der potestas censoria (Zensusrecht) ausgestattet. Fest und Kollegium sind noch im 4.Jh.n.Chr. nachgewiesen. In dieses Triumvirat berufen zu werden galt als besonders ehrenhaft.

Private Triumvirate

Neben diesen durch das römische Recht legitimierten Triumvirate, gab es auch Vereinbarungen zwischen Privatpersonen. Bekanntestes Beispiel ist das sog. Triumvirat von Caesar, Crassus und Pompeius. Hierzu gab es keinerlei staatliche Legitimation. Es handelte sich um eine rein private Vereinbarung, sodass der Terminus Triumvirat keine rechtliche Bedeutung hatte.

Augustus rief einige Triumvirate ins Leben.


Quellen: "Der kleine Pauly"

 

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(PL)