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Strassentypen

Rechtlich gesehen gab es im Römischen Reich drei Typen von Strassen. Die bedeutendsten waren die Staats- oder Militärstrassen, gefolgt von den Provinzstrassen und den Privatwegen. Von öffentlichen Strassen im strengen juristischen Sinn hört man aber erst im 1.Jh.n.Chr.

Viae publicae (Staatsstrassen)

Die zweite Bezeichnung lautete viae militares (Heeresstrassen). Sie wurden zentral von Rom aus geplant, finanziert und auch gebaut. Ihre Anfänge reichen ebenfalls in die Zeit des Zwölf-Tafel-Gesetzes zurück, das besagt, dass alle Anlieger eines Weges ihn zu befestigen hatten, wenn Bau und Unterhalt nicht einem Einzelnen zuzumuten war.

Via publica bezeichnete bald eine Strasse, die sich über Staatsland erstreckte, eine bestimmte Breite aufwiesen, von Staat oder Gemeinde gebaut bzw. unterhalten wurde und von jedermann benutzt werden konnte. Auf diese Formulierung konnte bei der Eroberung neuer Gebiete Rücksicht genommen werden. Schon im voraus konnten Trassen geplant und zum Staatsland erklärt werden.

So übergab Q. Opimius in der Mitte des 2.Jh.v.Chr. das den gallischen Dakioten abgenommene Land den befreundeten Massalioten, d.h. den Einwohnern rund um Marseille; nicht jedoch einen Streifen Land, der für den Bau einer Militärstrasse vorgesehen war.

Die bislang gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von 8 Fuss (2,37 m) reichte nicht mehr aus und - abgesehen von Tunneln, Schluchten und ähnlichen Hindernissen - wurde eine Breite von 13 Fuss (3,85 m) als für zweckmässig erachtet.

Als Bauarbeiter kamen Soldaten und zur Zwangsarbeit Verurteilte zum Einsatz. Die Armee wurde deshalb verpflichtet, da sie über gut ausgebildete Militäringenieure und ausreichend Menschenmaterial verfügte. Zudem waren nicht wenige Strassen unter militärstrategischen Gesichtspunkten geplant worden. Der Dienst beim Strassenbau galt als niederer Dienst und war anstrengend. Es versteht sich von selbst, dass sich viele darum zu drücken suchten. Die Test- und Eilmärsche der Legionäre fanden vielfach auf diesen Strassen statt.

Wenn grosser Bedarf an Strassenbauarbeitern bestand, konnte es leicht sein, dass man als Kleinkrimineller schnell als Zwangsarbeiter bei einer derartigen Baustelle landete. Entlange der grossen Strassen stiess man bei archäologischen Ausgrabungen immer wieder auf Gräber, in denen die Toten gleich samt ihrer Eisenketten verscharrt wurden.

Die Bauleistung bei den Staatsstrassen ging im Grunde genommen sehr zügig voran. Aus Britannien weiss man, dass für eine Meile zwischen drei und zehn Tage benötigt wurde.

Viae vicinales (Provinzstrassen)

Die Provinzstrassen wurden von den Provinzen gebaut und erhalten. Zudem wurden Städte verpflichtet eine Verbindung zu Umlandgemeinden herzustellen. Staatliche Bauarbeiter standen hierbei in den seltensten Fällen zur Verfügung. Meistens griff man auf Sklaven der Gutsherren oder wiederum Zwangsarbeiter zurück.

Da die Erhaltung der Strassen alleine den Gemeinden oblag, regte sich oft Widerstand in den Städten. Dabei ging es nicht nur um Ausbesserungsarbeiten, sondern auch um den Unterhalt der Poststationen des Kurierdienstes. In einigen Städten wurden junge Männer verpflichtet zwei Jahre lang im Dienste der Kommunen den Strassenerhalt zu besorgen.

Viae privatae (Privatstrassen)

Alle sonstigen Strassen galten als Privatstrassen. Sie befanden sich nicht nur auf einzelnen Grundstücken, sondern konnten auch Gutshöfe oder ganze Ortschaften miteinander verbinden. Sie wurden von den Sklaven der Gutsherren angelegt und den Landbesitzern oblag auch der Unterhalt.

Decumanus maximus in Timgad. Im Hintergrund ein Triumphbogen zu Ehren Trajans.


 

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(PL)